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Servicebedingungen

Wir reparieren Weidezaungeräte aller Hersteller schnell, preiswert und mit einem Jahr Gewährleistung auf die Reparatur.

Um eine möglichst reibungslose und kostengünstige Abwicklung sicherzustellen, beachten Sie bitte folgende Punkte:

Bitte füllen Sie zunächst das Online-Formular Reparaturauftrag aus. Senden Sie das defekte Gerät nun (in nicht demontiertem Zustand, ohne Erdpfahl, ohne Batterie) zusammen mit der im Reparaturauftrag genannten Adresse frei zu:

electra gmbh
Reparaturabteilung
In der Bach 3
34513 Waldeck

Unfreie Einsendungen können wir leider nicht entgegen nehmen.

Preise:

Kostenvoranschlag: 25,- € inkl. Mwst. pauschal
Rücksendung unreparierter Teile ohne KVA: 20,- € inkl. Mwst. + Versand

Rücksendungen: RMA/Garantie: kostenfrei
Außerhalb der Gewährleistung/Garantie: 8,30 € inkl. Mwst.

Falls ausgewählt, gelten die im Reparaturauftrag ausgewählten Maximalpreise.

Soweit nicht anderes vermerkt, gewähren wir ausschließlich auf ausgeführte Reparaturen eine einjährige Gewährleistung.

Jeglicher Garantieanspruch erlischt u. a. bei

  • Fremdeingriffen,
  • höherer Gewalt (Blitzschläge etc.),
  • Wasserschäden,
  • unsachgemäßem Betrieb,
  • nicht kompletten oder teildemontiert eingesendeten Geräten.

Erteilt der Auftraggeber nach einem Kostenvoranschlag einen Reparaturauftrag, so wird der Kostenvoranschlag nicht berechnet.

Zur schnelleren Bearbeitung werden Reparaturen, die unter 60,- € inkl. Mwst. betragen, ohne Kostenvoranschlag sofort ausgeführt.

Übersteigen die Reparaturkosten den Zeitwert des zu reparierenden Gerätes oder scheint die Reparatur aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll, wird der Auftraggeber informiert, auch wenn er keinen Kostenvoranschlag verlangt hat. Im Falle einer Rücksendung der unreparierten Komponente wird eine Bearbeitungspauschale von 20,- € inkl. Mwst. (inkl. Porto und Verpackung) in Rechnung gestellt.

Der Auftraggeber erkennt mit Einsendung der zu reparierenden Komponente die Reparaturbedingungen sowie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Weitergehende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.